Der Verein

Wolfenbüttel ist reich an sichtbarer Geschichte und kultureller Tradition. 2003 gründeten engagierte Bürgerinnen und Bürger unseren Verein mit dem Ziel, das Wissen um die kulturgeschichtliche Einzigartigkeit dieser Stadt zu vermehren und das kulturelle Leben mitzugestalten.

Der Verein nimmt historische Ereignisse zum Anlass, Themenjahre durchzuführen mit Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten, Aktionen, Informationsveranstaltungen, Sonntagsmatineen, Führungen und Symposien: In Zusammenarbeit mit der Stadt Wolfenbüttel werden dabei Initiativen unterschiedlicher Kulturträger der Stadt koordiniert, aber auch eigene Veranstaltungen verwirklicht.

Arbeitsgruppen & Projekte

Der Verein bildet zur Unterstützung seiner Arbeit offene Arbeits- und Projektgruppen, die sich entweder längerfristig mit der Geschichte und Kultur der Stadt oder zeitlich befristet mit der Realisierung größerer Kulturprojekte befassen. Interessierte Mitglieder und Nichtmitglieder können daran mitwirken. Folgende Arbeitsgruppen sind zur Zeit aktiv:

Arbeitsgruppe Stadtgeschichte

Ein Schwerpunkt der aktuellen Arbeit der Arbeitsgruppe Stadtgeschichte ist die Beschäftigung mit dem Thema "Jüdische Tradition und jüdisches Erbe in Wolfenbüttel". Dazu wird eine ergänzende Ausstellung zu den Themen jüdische Schülerinnen und Schüler an Schulen in Wolfenbüttel, akademische Karrieren jüdischer Absolventen und den Viten von Leopold Zunz und Joachim Esberg vorbereitet, die im November/ Dezember 2019 zu sehen sein wird.

Die Arbeitsgruppe Stadtgeschichte präsentiert sich zur Zeit in folgender Zusammensetzung: Dr. Gisela Babnik, Dr. Sandra Donner, Gabriele Drewes, Rudolf Fricke, Markus Gröchtemeier, Ruth Heinemann, Claus-Dieter Henning, Prof. Dr. Christoph Helm, Hans Schaper.

Arbeitsgruppe Musik

Die Arbeitsgruppe „Musik“ unter Leitung von Prof. Dr. Rainer Schmitt besteht seit dem Gründungsjahr des Vereins im Jahre 2003. Ihr gehören Personen an, die mit Musik im wissenschaftlichen, kirchenmusikalischen, künstlerischen oder pädagogischen Bereich zu tun haben. Aufgaben der Arbeitsgruppe sind die Unterstützung des Vereins bei der Programmgestaltung der Jahresthemen, Anregung und Begleitung musikkultureller Aktivitäten, die Planung von musikwissenschaftlichen Vorträgen und Ausstellungen sowie die Herausgabe von Publikationen zur Musikgeschichte der Region von der Barockzeit bis zur Gegenwart. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Publikationsreihe „Polyhymnia – Musik aus Wolfenbüttel“, von der die Mitglieder der Arbeitsgruppe inzwischen mehrere Bände herausgegeben haben, sowie eine Monographie über Leben und Werk des in der Barockzeit in Wolfenbüttel tätigen Kapellmeisters Michael Praetorius. Die Veröffentlichungen können beim “ostinato-musikverlag salzgitter” (www.ostinato-music.de) erworben werden.

Der Arbeitsgruppe Musik gehören u.a. an: Almuth Bretschneider, Winfried Elsner, Hans-Jürgen Habelt und Prof. Dr. Rainer Schmitt.

Folgende 10 Hefte aus der Reihe “Polyhymnia” sind bereits erschienen:
1. Michael Praetorius – Jubilate Domino;
2. Thomas Mancinus – O Domine, qui redigis hominem;
3. Tänze der Renaissance;
4. Ferdinand Saffe – Fuge in g-moll;
5. Johann Rosenmüller – Lumina verte in me;
6. Herzogin Sophia Elisabeth – Glückwünschende Freudendarstellung;
7. Michael Praetorius (1571-1621) – Komm, Heiliger Geist, Herre Gott;
8. David Bermbach (*1986) – Suite für vier Querflöten;
9. Daniel Selichius [Selich] (1581-1626) – Herr, der du bist vormals gnädig gewest;
10. Gunther Martin Göttsche (*1953) – Europäische Volkslieder.

Vorstand

Beisitzer

Dr. Brage Bei der Wieden, Niedersächsisches Landesarchiv- Standort Wolfenbüttel / Dr. Sandra Donner, Museum Wolfenbüttel / Nicole Mölling, Leiterin der Direktion Salzgitter der Volksbank BraWo / Prof. Dr. Matthias Heintzen, Förderverein Museum Wolfenbüttel.

Kooptierte Vorstandsmitglieder:
Andreas Meißler, Gärtnermuseum Wolfenbüttel / Prof. Dr. Julius H. Schoeps, Vorstandsvorsitzender der Moses Mendelssohn Stiftung / Martin Roßa, Rechtsanwalt und Notar / Tobias Arendt, Moses Mendelssohn Stiftung.

Mitarbeiter

Geschäftsführerin: Stella Gilfert

Die Satzung

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Kulturstadt Wolfenbüttel e.V.“ und ist in das Vereinsregister einzutragen.
  2. Sitz des Vereins ist Wolfenbüttel.

 

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige wissenschaftliche und kulturelle Zwecke im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verausgabt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  2. Der Verein verfolgt den Zweck, das kulturelle Leben in Wolfenbüttel zu fördern sowie das kulturelle Erbe der Stadt zu bewahren, zu beleben und fortzuentwickeln, um in der Gesamtschau mit der Region Braunschweig und dem Land Niedersachsen die kulturelle Bedeutung der Stadt für Europa herauszustellen.
    Der Satzungszweck wird – in Zusammenarbeit mit der Stadt Wolfenbüttel – vornehmlich durch die Koordinierung von Initiativen der verschiedenen Kulturträger der Stadt wie auch durch eigene Veranstaltungen verwirklicht. Dabei sollen bedeutende Persönlichkeiten, die in dieser Stadt gewirkt haben, in der historischen und gegenwärtigen Resonanz ihrer Werke in einer breiten Öffentlichkeit gewürdigt werden. Mit bürgerschaftlichem Engagement sollen darüber hinaus Bemühungen unterstützt werden, zeitgenössische kulturelle Tendenzen und die kulturellen Traditionen der Stadt auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild zu beleben.

 

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere Personengemeinschaften sein.

 

§ 5 Aufnahme von Mitgliedern

  1. Die Aufnahme von Mitgliedern setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich durch ihren Beitritt, die Ziele des Vereins zu fördern. Sie sollen nach Möglichkeiten an allen wesentlichen Maßnahmen beteiligt werden.
  2. Die Mitglieder leisten Jahresbeiträge.
  3. Die Mitgliederversammlung setzt die Beitragshöhe auf Vorschlag des Vorstands fest. Die Beiträge sind bis zum 1. April eines jeden Jahres zu zahlen.

 

§ 7 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Er ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mit einer dreimonatigen Frist zulässig. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins eingezahlte Kapitalanteile oder den gemeinen Wert etwa geleisteter Sacheinlagen nicht zurück.
  2. Die Mitgliedschaft erlischt ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, das durch sein Verhalten die Ziele und die Arbeit des Vereins schädigt oder länger als zwei Jahre mit dem Beitrag im Rückstand ist. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied zur Stellungnahme aufzufordern.
    Gegen den Ausschluss ist vier Wochen nach Zugang des Bescheids der Einspruch zulässig, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.

 

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 9 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister(in) und weiteren vier Mitgliedern. Der Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel und der Landrat des Landkreises Wolfenbüttel gehören kraft Amtes dem Vorstand an.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Der Vorsitzende wird im Falle seiner Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
  4. Alle Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
  5. Der Vorstand beschließt über die Angelegenheiten, die keinem anderen Organ zugewiesen sind und die er nicht delegiert hat.
  6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn vier stimmberechtigte Mitglieder, unter ihnen der Vorsitzende oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
  7. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein nach außen allein
    (§ 26 BGB), der stellvertretende Vorsitzende darf jedoch im Innenverhältnis von seiner Vertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch machen.
  8. Der Vorstand beruft einen oder zwei Geschäftsführer, ggf. im Rahmen von Dienstverträgen. Diese führen die laufenden Geschäfte des Vereins, insbesondere die, die ihnen der Vorstand durch Beschlüsse zuweist. Nr. 7 bleibt unberührt, jedoch können der oder die Geschäftsführer vom Vorstand in bestimmten Angelegenheiten zur Außenvertretung ermächtigt werden.
  9. Der Vorstand kann bis zu vier Mitglieder als beratende Vorstandsmitglieder berufen, wenn die Interessen des Vereins dies angezeigt erscheinen lassen. Der Vorstand kann außerdem zu seiner Unterstützung Arbeitsgruppen berufen, denen sowohl Vereinsmitglieder wie auch Nichtmitglieder angehören können.

 

§ 10 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal im Oktober oder November statt. Sie soll von dem Vorsitzenden spätestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen werden.
  2. Der Vorsitzende hat unter Angabe der Tagesordnung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, wenn der Vorstand sie für erforderlich hält oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung verlangt.
  3. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
    a) die Wahl (§ 9 Nr. 2) und die Entlastung des Vorstands,
    b) die Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts,
    c) die Beschlussfassung über Anträge des Vorstands oder der Mitglieder,
    d) die Festsetzung der Beiträge,
    e) die Entscheidung über Einsprüche gegen den Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand,
    f) die Wahl zweier Rechnungs- und Kassenprüfer,
    g) die Änderung der Satzung,
    h) die Auflösung des Vereins.
  4. Anträge zur Tagesordnung sollen mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung zugelassen werden.
  5. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann auf ein anderes Mitglied übertragen werden.
  6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder anwesend ist oder Vollmachten erteilt hat.
  7. Entscheidungen werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung die Stimme des Stellvertreters den Ausschlag. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der in der Versammlung Stimmberechtigten.
  8. Die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungs- und Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und stellen gegebenenfalls den Antrag auf Entlastung des Vorstands.
  9. Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von drei Vierteln sämtlicher Mitglieder. Schriftliche Abstimmungserklärungen sind zulässig und müssen bis zum Tag der Entscheidung der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.
  10. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Versammlungsleiter unterschrieben.
  11. Eine Beschlussfassung ist auch im Umlaufverfahren zulässig. § 10 Nr. 6 gilt entsprechend.

 

§ 11 Beirat

Es wird ein Beirat gebildet, der die Arbeit des Vorstands und des Vereins beratend begleitet. Der Beirat besteht aus je einem Mitglied der im Rat der Stadt Wolfenbüttel vertretenen Fraktionen sowie einem vom Landrat zu benennenden Vertreter des Landkreises Wolfenbüttel, soweit eine Teilnahmebereitschaft besteht. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Der/die Vorsitzende oder ein von ihm/ihr benannter Vertreter ist zu den Vorstandssitzungen einzuladen und hat das Recht, die Belange des Beirats vorzutragen.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Wolfenbüttel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Kulturförderung zu verwenden hat.
Wolfenbüttel, 10. Juni 2003 / gez. Unterschriften der Gründungsmitglieder

 

Anmerkung:

Der Verein wurde am 13.06.2003 unter VR 986 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Wolfenbüttel eingetragen, seit 01.08.2005 unter VR 150598 des Vereinsregisters des Amtsgerichts Braunschweig.

 

Beiträge:

Beitragsstaffel (zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am 18.11.2018):
Jahresbeitrag (jeweils fällig bis zum 01.04. eines Jahres) für
Einzelmitglieder/Vereine 40,00 €, Ehepaare 50,00 €,
Firmen zahlen nach eigener Einschätzung 120,00 €/180,00 €/250,00 €,

WWW-Kulturinitiative

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die WWW-Kulturinitiative. Diesem 2006 in Wolfenbüttel gegründeten Zusammenschluss kleinerer und mittlerer Kulturstädte gehören neben Wittenberg, Wolfenbüttel und Weimar auch Kamenz und Halberstadt an.

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